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SchKG 8a

Interesse an der Einsicht ins Betreibungsregister.

05.01.2016 | PS150191 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Das Interesse ist gegeben und mit einer Rechnungskopie ausreichend glaubhaft gemacht, wenn bereits ein Geschäft in bar abgewickelt wurde und der Lieferant um einen Betreibungsauszug ersucht, um künftige Geschäfte auf Kredit abwickeln zu können.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Urteil

05.01.2016

PS150191

SchKG 8a

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011