Druckansicht
SchKG 8a
Interesse an der Einsicht ins Betreibungsregister.
05.01.2016
|
PS150191
|
Obergericht des Kantons Zürich
|
II. Zivilkammer
Details
Das Interesse ist gegeben und mit einer Rechnungskopie ausreichend glaubhaft gemacht, wenn bereits ein Geschäft in bar abgewickelt wurde und der Lieferant um einen Betreibungsauszug ersucht, um künftige Geschäfte auf Kredit abwickeln zu können.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Urteil
05.01.2016
PS150191
SchKG 8a
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
