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BGFA 12 lit. a, lit. d, lit. f.
Unzulässiger Hinweis auf Registereintragung. Fehlende Berufshaftpflichtversicherung.
27.08.2009
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KG090004
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Obergericht des Kantons Zürich
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Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Details
Verwendung von Briefpapier im Geschäftsverkehr mit dem Vermerk 'Eingetragen im Anwaltsregister', ohne in einem Anwaltsregister eingetragen zu sein. Fehlender Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Obergericht des Kantons Zürich
Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Beschluss
27.08.2009
KG090004
BGFA 12 lit. a
lit. d
lit. f.
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
