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BGFA 12 lit. a, lit. d, lit. f.

Unzulässiger Hinweis auf Registereintragung. Fehlende Berufshaftpflichtversicherung.

27.08.2009 | KG090004 | Obergericht des Kantons Zürich | Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Details

Verwendung von Briefpapier im Geschäftsverkehr mit dem Vermerk 'Eingetragen im Anwaltsregister', ohne in einem Anwaltsregister eingetragen zu sein. Fehlender Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

 

Obergericht des Kantons Zürich

Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte

Beschluss

27.08.2009

KG090004

BGFA 12 lit. a
lit. d
lit. f.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011