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BGFA 12 lit. a.
Ungebührliche Äusserungen eines Anwalts im Rechtsverkehr mit der Gerichtsbehörde.
27.08.2009
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KG090016
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Obergericht des Kantons Zürich
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Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Details
Die Aufsichtskommission befasst sich nicht mit Verstössen eines Anwalts im Rechtsverkehr mit oder vor einer Behörde, welche diese selber disziplinarisch ahnden kann, es sei denn, dass die Verstösse derart schwer wiegen würden, dass die der Behörde zur Verfügung stehenden Sanktionen nicht ausreichten.
Obergericht des Kantons Zürich
Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Beschluss
27.08.2009
KG090016
BGFA 12 lit. a.
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
