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ZPO/ZH 80 Abs. 1

Nichtleistung der Kaution

14.10.2009 | AA090090 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§ 80 Abs. 1 ZPO/ZH. Wird die vom Beschwerdeführer einverlangte Kaution innert Frist nicht geleistet, ohne dass in diesem Zusammenhang einem allfälligen Rechtsmittel gegen einen vorangehenden Zwischenentscheid aufschiebende Wirkung zuerkannt worden wäre, ist auf die Nichtigkeitsbeschwerde ohne weiteres nicht einzutreten (Erw. 2).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

14.10.2009

AA090090

ZPO/ZH 80 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011