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ZPO/ZH 80 Abs. 1, ZPO/ZH 188, ZPO/ZH 293 Abs. 2, ZPO/ZH 293 Abs. 3

Nichtleistung der Kaution,Anfechtung von gerichtlichen Vergleichen wegen Willensmängeln

14.10.2009 | AA090120 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§ 80 Abs. 1 ZPO/ZH. Nichteintreten auf Beschwerde zufolge Nichtleistung der Kaution (Erw. 2).§§ 188, 293 Abs. 2 und 3 ZPO/ZH. Nachträglich entdeckte Willensmängel bezüglich einer zur Abschreibung des Prozesses führenden Parteierklärung (Klageanerkennung, -rückzug oder Vergleich) sind nach Ergehen des darauf gestützten Abschreibungsentscheids in Fällen, in denen dieser Entscheid nicht oder nicht mehr mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden kann, nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde, sondern mit einem Revisionsbegehren bei der Vorinstanz geltend zu machen (Erw. 3).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

14.10.2009

AA090120

ZPO/ZH 80 Abs. 1
ZPO/ZH 188
ZPO/ZH 293 Abs. 2
ZPO/ZH 293 Abs. 3

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011