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SchKG 93, ZPO/ZH 84 Abs. 2

Sachaufklärungspflicht hinsichtlich Mittellosigkeit von Selbständigerwerbenden

10.11.2009 | AA080176 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 84 Abs. 2 ZPO/ZH, Art. 93 SchKG. Bei der Ermittlung der tatsächlichen finanziellen Verhältnisse von Selbständigerwerbenden mit unregelmässigem Erwerbseinkommen im Hinblick auf das Erfordernis der armenrechtlichen Mittellosigkeit gelangen grundsätzlich dieselben Methoden zur Anwendung wie bei der Ermittlung des betreibungsrechtlichen Notbedarfs im Lohnpfändungsverfahren nach Art. 93 SchKG, auch wenn diesbezüglich Abweichungen im Bereich der Rechtsbegriffe bestehen (Erw. II/2.3, Erwägungen werden voraussichtlich in ZR veröffentlicht).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

10.11.2009

AA080176

SchKG 93
ZPO/ZH 84 Abs. 2

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011