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ZGB 426 Abs. 4

Gesuch um Entlassung während der Rechtsmittelfrist.

13.06.2016 | PA160019 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

"Jederzeit" heisst wirklich jederzeit. Unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauches kann ein erneutes Entlassungsgesuch auch während laufender Rechtsmittelfrist oder während eines laufenden Rechtsmittelverfahrens gestellt werden.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Beschluss

13.06.2016

PA160019

ZGB 426 Abs. 4

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011