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GerGebV 2 Abs. 2, ZPO/ZH 79 Abs. 1, ZPO/ZH 191 Abs. 1, ZPO/ZH 285
Materielle Rechtskraft,Bemessung der Prozesskaution bei Teilklagen
20.05.2010
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AA090050
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§§ 191 Abs. 1, 285 ZPO/ZH. Begriff und (bundesrechtliche) Rechtsgrundlage der materiellen Rechtskraft. Vorliegend zu Recht entgegenstehende Rechtskraftwirkung eines früheren Urteils in der gleichen Sache bejaht (Erw. II/1-2).§ 79 Abs. 1 ZPO/ZH, § 2 Abs. 2 GGebVO. Bei einer Teilklage ist es zulässig, hinsichtlich der Bemessung der Kaution (bzw. der mutmasslichen Gerichtsgebühr) von einem den formellen Streitwert übersteigenden wirtschaftlichen Streitinteresse auszugehen, sofern mit der Beschränkung der Klage auf einen Teilbetrag nicht auch eine wesentliche Reduzierung des prozessualen Aufwandes einhergeht (Erw. II/4, Erwägungen werden in ZR veröffentlicht).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
20.05.2010
AA090050
GerGebV 2 Abs. 2
ZPO/ZH 79 Abs. 1
ZPO/ZH 191 Abs. 1
ZPO/ZH 285
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
