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ZPO/ZH 285, GVG 122 Abs. 1 - 3

Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde

26.05.2010 | AA100053 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 285 ZPO/ZH, § 122 Abs. 1-3 GVG. Soweit gegen eine Präsidialverfügung die Einsprache gegeben ist, ist die Nichtigkeitsbeschwerde nicht zulässig (Erw. 2). Keine Überweisung zuständigkeitshalber, nachdem im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung die Einsprachefrist bereits abgelaufen war (Erw. 3).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

26.05.2010

AA100053

ZPO/ZH 285
GVG 122 Abs. 1 - 3

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011