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ZPO/ZH 92, ZPO 112

Erlass von Kosten unentgeltlich geführter Prozesse.

21.09.2016 | KD160006 | Obergericht des Kantons Zürich | Rekurskommission
Details

Können Kosten einstweilen nicht eingefordert werden oder ist ein Anspruch des Staates sogar noch gar nicht entstanden, komme ein Erlass grundsätzlich nicht in Frage.

 

Obergericht des Kantons Zürich

Rekurskommission

Beschluss

21.09.2016

KD160006

ZPO/ZH 92
ZPO 112

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011