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ZGB 273

Kontakte zwischen Eltern und Kindern; Missbrauchsvorwurf.

17.10.2016 | PQ160064 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Der Vorwurf sexuellen Missbrauchs durch einen Elternteil ist ernst zu nehmen, und es ist ihm nachzugehen. Lässt er sich nicht erhärten, darf aber die Regelung der Kontakte nicht auf der Basis erfolgen, der Vorwurf habe nicht ausgeschlossen werden können.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Urteil

17.10.2016

PQ160064

ZGB 273

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011