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ZGB 273
Kontakte zwischen Eltern und Kindern; Missbrauchsvorwurf.
17.10.2016
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PQ160064
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Der Vorwurf sexuellen Missbrauchs durch einen Elternteil ist ernst zu nehmen, und es ist ihm nachzugehen. Lässt er sich nicht erhärten, darf aber die Regelung der Kontakte nicht auf der Basis erfolgen, der Vorwurf habe nicht ausgeschlossen werden können.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Urteil
17.10.2016
PQ160064
ZGB 273
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
