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BV 29 Abs. 2, StPO/ZH 14, StPO/ZH 109 ff., StPO/ZH 115

Anhörung des Angeschuldigten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens

16.12.2004 | AC040086 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§§ 14, 109 ff., 115 StPO/ZH, Art. 29 Abs. 2 BV. Anhörung des Angeschuldigten im Zusammenhang mit der Erstellung eines GutachtensWeder nach StPO/ZH noch von Verfassungs wegen besteht ein Recht des Angeschuldigten darauf, bereits bei der Auftragserteilung bzw. bei der Erstellung der schriftlichen Gutachterfragen angehört zu werden (Erw. II/1).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

16.12.2004

AC040086

BV 29 Abs. 2
StPO/ZH 14
StPO/ZH 109 ff.
StPO/ZH 115

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011