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ZPO/ZH 69

Bemessung der Prozessentschädigung

10.12.2010 | AA100075 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 69 ZPO/ZH. Nichteintreten auf Nichtigkeitsbeschwerde zufolge Nichtleistung der Kaution, Bemessung der Prozessentschädigung an die Beschwerdegegner mit Hinblick auf eine bereits ausgearbeitete Beschwerdeantwort. Massgeblich ist einzig, dass der anwaltlich vertretenen Beschwerdegegnerin im Zusammenhang mit dem Kassationsverfahren (glaubhaft dokumentierte und im Übrigen auch unbestritten gebliebene) Aufwendungen entstanden sinde) schliesslich keine Beschwerdeantwort einge¬reicht (und damit auch keinen Rechtsmittelantrag gestellt) hat (Erw. 4b).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

10.12.2010

AA100075

ZPO/ZH 69

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011