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ZPO/ZH 69
Bemessung der Prozessentschädigung
10.12.2010
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AA100075
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 69 ZPO/ZH. Nichteintreten auf Nichtigkeitsbeschwerde zufolge Nichtleistung der Kaution, Bemessung der Prozessentschädigung an die Beschwerdegegner mit Hinblick auf eine bereits ausgearbeitete Beschwerdeantwort. Massgeblich ist einzig, dass der anwaltlich vertretenen Beschwerdegegnerin im Zusammenhang mit dem Kassationsverfahren (glaubhaft dokumentierte und im Übrigen auch unbestritten gebliebene) Aufwendungen entstanden sinde) schliesslich keine Beschwerdeantwort einge¬reicht (und damit auch keinen Rechtsmittelantrag gestellt) hat (Erw. 4b).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
10.12.2010
AA100075
ZPO/ZH 69
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
