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ZPO/ZH 84, BV 29 Abs. 3
Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung, hier im Berufungsverfahren
20.12.2010
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AA100059
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 84 ZPO/ZH, Art. 29 Abs. 3 BV. Aus der Pflicht, mit Bezug auf die Kinderbelange den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären (Art. 145 Abs. 1 ZGB), ergibt sich im Fall des Weiterzugs eines entsprechenden erstinstanzlichen Entscheids kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege ohne Rücksicht auf die Voraussetzung, dass der Prozess nicht aussichtslos er¬scheinen darf (Erw. II/2a). Es ist zulässig, im Berufungsverfahren gestützt auf § 84 Abs. 2 ZPO/ZH eine kurze schriftliche Stellungnahme zur Frage, wie die Berufung begründet werde, einzuholen (Erw. II/3).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
20.12.2010
AA100059
ZPO/ZH 84
BV 29 Abs. 3
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
