Druckansicht

ZPO/ZH 84, BV 29 Abs. 3

Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung, hier im Berufungsverfahren

20.12.2010 | AA100059 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 84 ZPO/ZH, Art. 29 Abs. 3 BV. Aus der Pflicht, mit Bezug auf die Kinderbelange den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären (Art. 145 Abs. 1 ZGB), ergibt sich im Fall des Weiterzugs eines entsprechenden erstinstanzlichen Entscheids kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege ohne Rücksicht auf die Voraussetzung, dass der Prozess nicht aussichtslos er¬scheinen darf (Erw. II/2a). Es ist zulässig, im Berufungsverfahren gestützt auf § 84 Abs. 2 ZPO/ZH eine kurze schriftliche Stellungnahme zur Frage, wie die Berufung begründet werde, einzuholen (Erw. II/3).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

-

Beschluss

20.12.2010

AA100059

ZPO/ZH 84
BV 29 Abs. 3

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011