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EG KESR 27.

Mitteilung von Entscheiden an die Aufsichtsbehörde.

08.09.2017 | PA170027 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
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Das Amt für Gemeinden und berufliche Vorsorge ist nicht Aufsichtsbehörde über einen Arzt, welcher die fürsorgerische Unterbringung anordnet. Für eine Mitteilung des bezirksgerichtlichen Entscheides über das Entlassungsbegehren besteht daher keine gesetzliche Grundlage.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Urteil

08.09.2017

PA170027

EG KESR 27.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011