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ZPO 112.
Erlass von Kosten, Fallgruppen.
02.11.2017
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KD170005
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Obergericht des Kantons Zürich
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Rekurskommission
Details
Es werden nur Kosten erlassen, welche auch effektiv eingefordert werden könnten, und der Erlass darf nicht der Korrektur eines Entscheides zur unentgeltlichen Rechtspflege dienen (E. 3.2). Einer Partei noch gar nicht auferlegte Kosten sind nicht "geschuldet" (E. 4).
Obergericht des Kantons Zürich
Rekurskommission
Beschluss
02.11.2017
KD170005
ZPO 112.
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
