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StPO/ZH 430b StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4 StGB 65 Abs. 2

Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung

30.04.2011 | AC110001 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

Die Rüge der ungenügenden Begründung (hier mit Blick auf die Anwendung von Art. 65 Abs. 2 StGB) ist mit Beschwer­de in Strafsachen vor Bundesgericht zu erheben (Erw. III/1.4); ebenso allgemein betreffend Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung (Erw. III/2.4). 

 

Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung; Kein Nachweis eines Nichtigkeitsgrundes (Erw. III.3 und 4).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

30.04.2011

AC110001

StPO/ZH 430b StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4 StGB 65 Abs. 2

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011