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StPO/ZH 430b StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4 StGB 65 Abs. 2
Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung
30.04.2011
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AC110001
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Die Rüge der ungenügenden Begründung (hier mit Blick auf die Anwendung von Art. 65 Abs. 2 StGB) ist mit Beschwerde in Strafsachen vor Bundesgericht zu erheben (Erw. III/1.4); ebenso allgemein betreffend Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung (Erw. III/2.4).
Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung; Kein Nachweis eines Nichtigkeitsgrundes (Erw. III.3 und 4).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
30.04.2011
AC110001
StPO/ZH 430b
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
StGB 65 Abs. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
