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VVAG 10

Verfügungen der Aufsichtsbehörde

17.02.2010 | NR090056 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Die Versteigerung eines Anteilsrechts ist nur statthaft, wenn dessen Wert "annähernd bestimmt geschätzt werden kann" (Abs. 3); Nichtigkeit einer Versteigerung, welche zur Verschleuderung von Vermögen des Schuldners führte

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Beschluss

17.02.2010

NR090056

VVAG 10

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011