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VVAG 10
Verfügungen der Aufsichtsbehörde
17.02.2010
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NR090056
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Die Versteigerung eines Anteilsrechts ist nur statthaft, wenn dessen Wert "annähernd bestimmt geschätzt werden kann" (Abs. 3); Nichtigkeit einer Versteigerung, welche zur Verschleuderung von Vermögen des Schuldners führte
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Beschluss
17.02.2010
NR090056
VVAG 10
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
