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Art. 82 f. GOG, § 29 f. Personalgesetz.

Aufsichtsbeschwerde gegen einen Richter.

01.02.2018 | KD170008 | Obergericht des Kantons Zürich | Rekurskommission
Details

Im Rahmen einer so genannten sachlichen Aufsichtsbeschwerde kann und soll nicht eine konkrete Person diszipliniert werden - diese ist aber auch nicht beschwert dadurch, dass sie von der Aufsichtsbehörde (nur) kritisiert wird.

 

Obergericht des Kantons Zürich

Rekurskommission

Beschluss

01.02.2018

KD170008

Art. 82 f. GOG
§ 29 f. Personalgesetz.

Vorinstanzlicher Entscheid VB160025

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011