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Art. 82 f. GOG, § 29 f. Personalgesetz.
Aufsichtsbeschwerde gegen einen Richter.
01.02.2018
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KD170008
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Obergericht des Kantons Zürich
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Rekurskommission
Details
Im Rahmen einer so genannten sachlichen Aufsichtsbeschwerde kann und soll nicht eine konkrete Person diszipliniert werden - diese ist aber auch nicht beschwert dadurch, dass sie von der Aufsichtsbehörde (nur) kritisiert wird.
Obergericht des Kantons Zürich
Rekurskommission
Beschluss
01.02.2018
KD170008
Art. 82 f. GOG
§ 29 f. Personalgesetz.
Vorinstanzlicher Entscheid VB160025
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
