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StPO/ZH 11 Abs. 2; StPO/ZH 17 Abs. 2; StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Anspruch auf effektive bzw. wirksame Verteidigung; Fürsorgepflicht; Unverwertbarkeit von Beweismitteln; Frage der Erheblichkeit des Mangels
01.07.2011
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AC100008
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 11 Abs. 2 StPO/ZH.
Grundsätze der effektiven Verteidigung; Verteidigerdilemma. Die Stellung eines konkreten (nach Jahren und/oder Monaten bemessenen) Strafantrags bildet keine notwendige Voraussetzung für eine gehörige Verteidigung (Erw. III/1).
§§ 17 Abs. 2, 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO/ZH.
Die Verwertbarkeit von ausserkantonal erhobenen Beweismitteln richtet sich nach dem Recht am Ort der gerichtlichen Beurteilung; hier Unverwertbarkeit wegen Verletzung des Anwesenheitsrechts der Verteidigung. Abweisung der Beschwerde wegen fehlenden Nachweises der Auswirkung des Mangels (Erw. III/2).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
01.07.2011
AC100008
StPO/ZH 11 Abs. 2;
StPO/ZH 17 Abs. 2;
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
