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BGG 78 ff.; StPO/ZH 430b
Subsidiarität der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde; Würdigung eines Gutachtens
20.07.2011
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AC100010
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 430b StPO/ZH; Art. 78 ff. BGG.
Geht das Gericht bei der Würdigung eines (psychiatrischen) Gutachtens von den darin enthaltenen tatsächlichen Annahmen aus, gelangt aber gestützt darauf zu abweichenden rechtlichen Schlussfolgerungen (hier Grad der Verminderung der Schuldfähigkeit), so unterliegen diese Schlussfolgerungen als solche nicht der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde, sondern der Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht; dies auch dann, wenn dabei auf allgemeine Erfahrungsgrundsätze abgestellt wird (Erw. III/3-4).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
20.07.2011
AC100010
BGG 78 ff.;
StPO/ZH 430b
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
