Druckansicht

BGG 78 ff.; StPO/ZH 430b

Subsidiarität der kanto­nalen Nichtig­keits­beschwerde; Würdigung eines Gut­achtens

20.07.2011 | AC100010 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 430b StPO/ZH; Art. 78 ff. BGG.

Geht das Gericht bei der Würdigung eines (psychia­tri­schen) Gutachtens von den darin enthaltenen tatsäch­li­chen Annahmen aus, gelangt aber gestützt darauf zu abweichenden rechtlichen Schlussfolgerungen (hier Grad der Verminderung der Schuldfähigkeit), so unterliegen diese Schlussfolgerungen als solche nicht der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde, sondern der Beschwerde in Straf­sachen an das Bundesgericht; dies auch dann, wenn dabei auf allgemeine Erfahrungsgrundsätze abgestellt wird (Erw. III/3-4).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

-

Beschluss

20.07.2011

AC100010

BGG 78 ff.; StPO/ZH 430b

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011