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StPO/ZH 367 Abs. 1, StPO/ZH 372

Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen im Verfahren gegen junge Erwachsene bis zum 20. Altersjahr

03.10.2002 | UK020087 | Obergericht des Kantons Zürich | III. Strafkammer
Details

Im Hinblick auf die Anwendung der allgemeinen Vorschriften über das Verfahren gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 20. Altersjahr, worunter auch bezüglich der Bestimmung über die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen, ist nicht der Zeitpunkt der Begehung der Straftat, sondern der Umstand, dass der Beschuldigte während der fraglichen Prozesshandlung zu den betreffenden Altersgruppen gehört, massgebend (Erw. II, S. 2 ff.).

 

Obergericht des Kantons Zürich

III. Strafkammer

Beschluss

03.10.2002

UK020087

StPO/ZH 367 Abs. 1
StPO/ZH 372

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011