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StPO/ZH 367 Abs. 1, StPO/ZH 372
Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen im Verfahren gegen junge Erwachsene bis zum 20. Altersjahr
03.10.2002
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UK020087
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Obergericht des Kantons Zürich
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III. Strafkammer
Details
Im Hinblick auf die Anwendung der allgemeinen Vorschriften über das Verfahren gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 20. Altersjahr, worunter auch bezüglich der Bestimmung über die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen, ist nicht der Zeitpunkt der Begehung der Straftat, sondern der Umstand, dass der Beschuldigte während der fraglichen Prozesshandlung zu den betreffenden Altersgruppen gehört, massgebend (Erw. II, S. 2 ff.).
Obergericht des Kantons Zürich
III. Strafkammer
Beschluss
03.10.2002
UK020087
StPO/ZH 367 Abs. 1
StPO/ZH 372
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
