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StGB 177 Abs. 1

Beschimpfung, Freispruch wegen Fehlens des objektiven Tatbestandes mangels Vorliegens eines die Ehre verletzenden Werturteils

31.01.2003 | SB020136 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Strafkammer
Details

Abbildung auf der Satireseite eines Nachrichten-Magazins: Eine für einen unbefangenen Leser offensichtliche Fotomontage einer Bettszene im Wohnwagen eines Zirkusdirektors, die auf eine Tiervorstellung desselben Bezug nimmt und klar als satirische Darstellung erkennbar ist, vermag den Tatbestand der Beschimpfung nicht zu erfüllen, weil damit kein ehrverletztendes Werturteil abgegeben wird.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Strafkammer

Urteil

31.01.2003

SB020136

StGB 177 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011