Druckansicht
OR 271, OR 271a
ZMP 2018 Nr. 3: Kündigung wegen umfassender Sanierung/Abbruch der Liegenschaft.
16.08.2017
|
MB150013-L
|
Bezirksgericht Zürich
|
Mietgericht
Details
Selbst wenn im Kündigungszeitpunkt noch nicht definitiv feststeht, ob die Vermieterin die Liegenschaft umfassend sanieren oder abbrechen will, erweist sich die Kündigung als gültig, sofern feststeht, dass das eine oder das andere Projekt durchgeführt wird und dass selbst eine blosse Sanierung den Verbleib des Mieters im Objekt nicht erlaubt (MG, E. III.3.4; OG, E. 7.2).
Bezirksgericht Zürich
Mietgericht
Urteil
16.08.2017
MB150013-L
OR 271
OR 271a
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011