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Ausstand von Justizbeamten, insbes. bei Rückweisung; Einheit des Verfahrens; Kantonales Beschwerdeverfahren
13.10.2011
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AC100020
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§§ 95 ff. GVG; Art. 30 BV. Die Gutheissung einer Nichtigkeitsbeschwerde verbunden mit der Rückweisung an die Vorinstanz begründen als solche noch nicht den Ausstand der betreffenden vorinstanzlichen Richter; Ausnahmen von diesem Grundsatz (hier nicht gegeben) (Erw. III/3.1). Auch kein Anschein von Befangenheit unter dem Aspekt der Würdigung des Aussageverhaltens Dritter sowie weiterer Umstände (Erw. III/3.2).
§ 5 Abs. 2 StPO/ZH. Zulässige (sachlich gerechtfertigte) Trennung eines Verfahrens gegen zwei Angeschuldigte (Erw. III74).
§§ 428 ff. StPO/ZH. Anforderungen an die Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde; Subsidiarität der Beschwerde. Nichteintreten auf diverse Rügen (Erw. III/5 bis 13).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
13.10.2011
AC100020
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
