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Ausstand von Justizbeamten, insbes. bei Rückweisung; Einheit des Verfahrens; Kantonales Beschwerdeverfahren

13.10.2011 | AC100020 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§§ 95 ff. GVG; Art. 30 BV. Die Gutheissung einer Nichtigkeitsbeschwerde verbunden mit der Rückweisung an die Vorinstanz begründen als solche noch nicht den Ausstand der betreffenden vor­in­stanzlichen Richter; Ausnahmen von diesem Grundsatz (hier nicht gegeben) (Erw. III/3.1). Auch kein Anschein von Befangenheit unter dem Aspekt der Würdigung des Aus­sageverhaltens Dritter sowie weiterer Umstände (Erw. III/3.2).

 

§ 5 Abs. 2 StPO/ZH. Zulässige (sachlich gerechtfertigte) Trennung eines Ver­fahrens gegen zwei Angeschuldigte (Erw. III74).

 

§§ 428 ff. StPO/ZH. Anforderungen an die Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde; Subsidiarität der Beschwerde. Nichteintreten auf diverse Rügen (Erw. III/5 bis 13).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

13.10.2011

AC100020

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011