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StPO/ZH 431 Satz 1
Anmeldung der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde
22.11.2004
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AC040102
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
In der blossen Frage, ob (hinsichtlich der Bewilligung der Freigabe eines Geldbetrages) ein Zinsanspruch bestehe, kann keine den gesetzlichen Anforderungen genügende Rechtsmittelerklärung (hier: Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde) erblickt werden (Erw. 4.5). Dies gilt unabhängig davon, dass der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall von der Vorinstanz zusätzlich auf das Ungenügen hingewiesen worden war (Erw. 4.8).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
22.11.2004
AC040102
StPO/ZH 431 Satz 1
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
