Druckansicht

StPO/ZH 431 Satz 1

Anmeldung der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde

22.11.2004 | AC040102 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

In der blossen Frage, ob (hinsichtlich der Bewilligung der Freigabe eines Geldbetrages) ein Zinsanspruch bestehe, kann keine den gesetzlichen Anforderungen genügende Rechtsmittelerklärung (hier: Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde) erblickt werden (Erw. 4.5). Dies gilt unabhängig davon, dass der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall von der Vorinstanz zusätzlich auf das Ungenügen hingewiesen worden war (Erw. 4.8).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

-

Beschluss

22.11.2004

AC040102

StPO/ZH 431 Satz 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011