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StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4

Antizipierte Beweiswür­di­gung

11.11.2011 | AC100022 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO ZH.

Zulässiges Absehen von weiteren Sachverhaltsabklärungen hinsichtlich der Frage, weshalb eine zunächst ins Auge gefasste Berufung eines Dozenten an eine ausländische Hochschule letztlich zurückgezogen wurde (Erw. II).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

11.11.2011

AC100022

StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011