Druckansicht
ZGB 328 f.; ZPO/ZH 21; ZPO/ZH 64 Abs. 2; ZPO/ZH 64 Abs. 3 ZPO/ZH 285
Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde; Streitwertberechnung, Regelung der Nebenfolgen bei (teilweise zurückgezogener) Verwandtenunterstützungsklage
27.12.2011
|
AA100146
|
Kassationsgericht des Kantons Zürich
|
-
Details
§ 285 ZPO/ZH; Art. 328 f. ZGB.
Ob die Voraussetzungen der Verwandtenunterstützungspflicht bei insoweit feststehendem Sachverhalt zu Recht bejaht wurden oder nicht, beurteilt sich nach Bundesrecht und kann daher in Fällen, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen, vom Kassationsgericht nicht überprüft werden (Erw. II/2).
§§ 21, 64 Abs. 2 und 3 ZPO/ZH.
Streitwert der Verwandtenunterstützungsklage; zulässiges Abstellen auf die Lebenserwartung des Unterstützungspflichtigen. Rückzug eines Teils der Klage (wegen entfallener weiterdauernder Unterstützungsleistung) zulässigerweise der Klägerin nicht als Unterliegen angerechnet, da diese insoweit gute Gründe zur Klage gehabt hatte (Erw. II/3).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
-
Beschluss
27.12.2011
AA100146
ZGB 328 f.;
ZPO/ZH 21;
ZPO/ZH 64 Abs. 2;
ZPO/ZH 64 Abs. 3
ZPO/ZH 285
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
