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ZGB 328 f.; ZPO/ZH 21; ZPO/ZH 64 Abs. 2; ZPO/ZH 64 Abs. 3 ZPO/ZH 285

Subsidiarität der Nich­tig­keitsbeschwerde; Streit­wert­be­rechnung, Re­ge­lung der Nebenfolgen bei (teilweise zurückgezogener) Verwandtenunterstützungsklage

27.12.2011 | AA100146 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§ 285 ZPO/ZH; Art. 328 f. ZGB.

Ob die Voraussetzungen der Verwandtenunter­stützungs­pflicht bei insoweit feststehendem Sachverhalt zu Recht bejaht wurden oder nicht, beurteilt sich nach Bundes­recht und kann daher in Fällen, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen, vom Kassationsgericht nicht überprüft werden (Erw. II/2).

 

§§ 21, 64 Abs. 2 und 3 ZPO/ZH.

Streitwert der Verwandtenunterstützungsklage; zulässiges Abstellen auf die Lebenserwartung des Unterstützungs­pflich­tigen. Rückzug eines Teils der Klage (wegen ent­fal­lener weiterdauernder Unterstützungsleistung) zu­läs­si­gerweise der Klägerin nicht als Unterliegen ange­rech­net, da diese insoweit gute Gründe zur Klage gehabt hatte (Erw. II/3).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

27.12.2011

AA100146

ZGB 328 f.; ZPO/ZH 21; ZPO/ZH 64 Abs. 2; ZPO/ZH 64 Abs. 3 ZPO/ZH 285

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011