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StGB 41 Ziff. 1 Abs. 1

Fiaz, bedingter Strafvollzug

30.05.2003 | SB020448 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Strafkammer
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Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB: Beim zweiten schweren Fall von Fahren in angetrun-kenem Zustand innerhalb weniger Jahre darf die günstige Prognose nicht allein bzw. überwiegend gestützt auf ein Zeugnis des Hausarztes betreffend Alkoholto-talabstinenz gestellt werden. Eine günstige Prognose kann auch nicht an die An-ordnung einer zukünftigen Totalabstinenz angeknüpft werden, da eine solche im Rahmen einer ambulanten Behandlung nicht rechtsgenügend überwacht werden könnte.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Strafkammer

Urteil

30.05.2003

SB020448

StGB 41 Ziff. 1 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011