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StGB 144 Abs. 3, StGB 68 Ziff. 1
Unzulässigkeit, mehrere Einzeltaten als Einheitsdelikt zu qualifizieren, um die Notwendigkeit gültiger Strafanträge zu umgehen.
07.09.2004
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SB040270
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Strafkammer
Details
Die qualifizierte Sachbeschädigung bedarf als Offizialdelik keiner Strafanträge der Geschädigten. Es geht indes nicht an, dies dadurch zu umgehen, dass mehrere Einzeldelikte ohne engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang als Einheitsdelikt beurteilt werden, um die Schadensbeträge addieren zu können und so auf einen grossen Schaden im Sinne des Gesetzes zu kommen.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Strafkammer
Urteil
07.09.2004
SB040270
StGB 144 Abs. 3
StGB 68 Ziff. 1
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
