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StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4

Beweiswürdigung

30.01.2012 | AC100025 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO/ZH.

Bandenmässigkeit; keine willkürliche Beweiswürdigung be­treffend Annahme einer von Anfang an bestehenden Über­ein­­kunft zur gemein­schaftlichen Begehung von Raubüber­fällen (Erw. II/1). Teilweise willkürliche Annahmen be­treffend Iden­tifizierung des Beschwerdeführers als Täter durch Zeugen; insoweit unzulässiger Verzicht auf weitere Iden­tifizierungsmassnahmen(Erw. II/2-3).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

30.01.2012

AC100025

StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011