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StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Beweiswürdigung
30.01.2012
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AC100025
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO/ZH.
Bandenmässigkeit; keine willkürliche Beweiswürdigung betreffend Annahme einer von Anfang an bestehenden Übereinkunft zur gemeinschaftlichen Begehung von Raubüberfällen (Erw. II/1). Teilweise willkürliche Annahmen betreffend Identifizierung des Beschwerdeführers als Täter durch Zeugen; insoweit unzulässiger Verzicht auf weitere Identifizierungsmassnahmen(Erw. II/2-3).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
30.01.2012
AC100025
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
