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IPRG 7, IPRG 176-178

Unzuständigkeitseinrede / Auslegung einer Schiedsklausel

23.01.2012 | HG110135 | Handelsgericht des Kantons Zürich | -
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Leitsatz (mit Hinweis auf die Ziffern der Erwägungen): Vermögensverwaltungsvertrag. Schadenersatzansprüche der Klägerin in Bezug auf die Verwaltung ihres eigenen Vermögens sowie die Verwaltung des Vermögens einer Stiftung, deren Erstbegünstigte die Klägerin ist (E. 2.2. f. und E. 3.2.). Einrede der Unzuständigkeit des Handelsgerichts aufgrund der in einem zwischen den Parteien und dem Stiftungsrat abgeschlossenen Mandats- und Treuhandvertrag enthaltenen Schiedsklausel (E. 3.1.). Internationaler Sachverhalt. Anwendbarkeit von Art. 7 i.V.m. Art. 176 ff. IPRG (E. 4.2.1. ff.). Die Auslegung der Schiedsklausel nach dem Vertrauensprinzip führt zum Ergebnis, dass von der Schiedsklausel lediglich die Ansprüche hinsichtlich des Stiftungsvermögens erfasst werden, insoweit die Klägerin diese aus dem Mandats- und Treuhandvertrag ableitet. In Bezug auf die ausserhalb des Mandats- und Treuhandvertrages geltend gemachten Anspruchsgrundlagen hinsichtlich des Stiftungsvermögens sowie generell hinsichtlich der Verwaltung des klägerischen Vermögens ist die Unzuständigkeitseinrede abzuweisen und das Verfahren weiterzuführen (E. 7.).

 

Handelsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

23.01.2012

HG110135

IPRG 7
IPRG 176-178

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011