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StGB 117, SVG 90 Ziff. 2

(Eventual-)Vorsätzliche Tötung bei Autorennen

16.12.2004 | SE040017 | Obergericht des Kantons Zürich | I. Strafkammer
Details

Der Angeklagte hatte sich mit einem anderen Fahrer ein eigentliches Autorennen auf der Autobahn von Winterthur nach Kemptthal und zurück geliefert. Bei der Ausfahrt Winterthur-Töss verlor er bei einem riskanten Überholmanöver zufolge massiv übersetzer Geschwindigkeit die Herrschaft über sein Fahrzeug, wobei er zunächst mit der Leitplanke und danach mit einem Beton-Kandelaber kollidierte und in der Folge noch 140 Meter weiter geschleudert wurde. Der Beifahrer wurde dabei getötet. Erster Fall im Kanton Zürich, bei welchem auf eventualvorsätzliche Tötung (nebst mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln) erkannt wurde. Weiterzug ans Kassationsgericht des Kantons Zürich

 

Obergericht des Kantons Zürich

I. Strafkammer

Urteil

16.12.2004

SE040017

StGB 117
SVG 90 Ziff. 2

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011