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ZGB 176 Abs. 1 Ziff. 1

Berücksichtigung von Schuldrückzahlungen im Notbedarf

02.09.2002 | LP020022 | Obergericht des Kantons Zürich | I. Zivilkammer
Details

Die Abzahlungsraten für Schulden, die ein Ehegatte bereits vor der Heirat eingegangen ist, sind nicht auf den Freibetrag zu verweisen, sondern im Notbedarf zu berücksichtigen, sofern während der gesamten Ehedauer regelmässig Abzahlungen geleistet wurden und der entsprechende Betrag für die Bestreitung der Kosten des ehelichen Haushaltes gar nie zur Verfügung stand.

 

Obergericht des Kantons Zürich

I. Zivilkammer

Beschluss

02.09.2002

LP020022

ZGB 176 Abs. 1 Ziff. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011