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HZÜ65 5 Abs. 1 lit.b, HZÜ65 13
Ausstellung eines Zustellzeugnisses, Gründe für Ablehnung der Zustellung.
14.11.2003
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NV030010
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Es ist nicht bereits vor der Zustellung eines ausländischen Entscheids zu prüfen, ob die Vollstreckung des Entscheids den Schutzmechanismen des Vollstreckungsrechts (insbesondere Ordre-public Vorbehalt) widersprechen würde. Eine Zustellung könnte abgelehnt werden, wenn Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt würden, um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Beschluss
14.11.2003
NV030010
HZÜ65 5 Abs. 1 lit.b
HZÜ65 13
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
