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StPO/ZH 189, StPO/ZH 42, StPO/ZH 43
Prozessentschädigung für Verteidigungsaufwendungen bei Rückzug des Strafantrages aufgrund eines Vergleichs ?
17.07.2003
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UK030061
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Obergericht des Kantons Zürich
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III. Strafkammer
Details
Wird ein Strafantrag aufgrund eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs zurück gezogen, in welchem der Angeschuldigte gegenüber dem Anzeigeerstatter eine Satisfaktionserklärung abgibt, ist aus diesem Zugeständnis auf eine leichtfertige Verursachung der Untersuchung durch den Angeschuldigten zu schliessen und hat dieser demzufolge keinen Anspruch auf Ausrichtung einer Entschädigung für seine Verteidigungsaufwendungen aus der Staatskasse.
Obergericht des Kantons Zürich
III. Strafkammer
Beschluss
17.07.2003
UK030061
StPO/ZH 189
StPO/ZH 42
StPO/ZH 43
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
