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StGB 116

Kindestötung, Strafzumessung

11.09.2003 | SB030282 | Obergericht des Kantons Zürich | I. Strafkammer
Details

Mutter tötete ihr Neugeborenes, indem sie ihm ein Tuch auf den Kopf drückte, mit den Händen zudrückte, es schüttelte und zweimal den Hinterkopf auf die Türschwelle schlug. Angesichts ihres sehr schweren Verschuldens und unter Berücksichtigung sämtlicher Strafzumessungsgründe, insbesondere aber der mittelgradig verminderten Zurechnungsfähigkeit (Persönlichkeitsstörung), wurde eine Strafe von 22 Monaten Gefängnis ausgesprochen, zudem eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme gemäss Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 StGB.

 

Obergericht des Kantons Zürich

I. Strafkammer

Urteil

11.09.2003

SB030282

StGB 116

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011