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OR 1, OR 18, OR 75, OR 115, OR 310

ZMP 2023 Nr. 13: Vertragsschluss bzw. -auslegung: Nachträglicher Einbezug der Geschäftsführerin der mietenden GmbH in den Mietvertrag? Widerruf einer Stundung «bis auf weiteres».

20.11.2023 | MH230001-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Sowohl die Ermittlung eines etwaigen tatsächlichen übereinstimmenden Verständnisses der Parteien als auch die objektivierte Auslegung ihres Verhaltens bei den Verhandlungen erfordert eine Würdigung aller Umstände. Nachträglicher Einbezug der (neuen) Geschäftsführerin einer GmbH in den Mietvertrag als Mitmieterin verneint.


Auch bei der Auslegung einer Stundungsvereinbarung gelten die gleichen Regeln. Eine Stundung «bis auf weiteres» kann und darf von der Schuldnerin im Zweifel nicht so verstanden werden, dass die Stundung nur einvernehmlich beendet werden kann, denn die gegenteilige Annahme liefe im Ergebnis auf eine Schenkungsabsicht des Gläubigers hinaus. Die Stundung auf unbestimmte Dauer liegt vielmehr näher bei der Gebrauchsleihe zu unbestimmtem Gebrauch und kann daher ohne gegenteilige Indizien vom Gläubiger jederzeit einseitig beendet werden, z.B. durch eine Leistungsklage.

 

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

20.11.2023

MH230001-L

OR 1
OR 18
OR 75
OR 115
OR 310

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011