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StPO/ZH 11 Abs. 2; StPO/ZH 111; StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Anspruch auf genügende (effiziente) Verteidigung; Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht; Ablehnung des Sachverständigen
01.06.2012
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AC110010
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§§ 11 Abs. 2, 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO ZH.
Die Stellung eines unsinnigen (weil rechtlich unmöglichen) Antrags zum Strafmass wirft die Frage auf, ob der Verteidiger über die für eine genügende Verteidigung notwendigen rechtlichen Kenntnisse verfügt und verpflichtet das Gericht, diesbezüglich weitere Abklärungen bzw. Vorkehren für die Gewährleistung einer genügenden Verteidigung zu treffen (Erw. III/5). Zumindest bei notwendiger Verteidigung hat das Gericht von Amtes wegen dafür zu sorgen, dass auch die Strafzumessung Thema der Verteidigungsleistung wird, und zwar auch dann, wenn die Verteidigung im Hauptantrag auf Freispruch plädiert (Erw. III/6.2).
§ 111 StPO ZH.
Verwirkung des Anspruchs auf Ablehnung (Erw. III/7.2).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
01.06.2012
AC110010
StPO/ZH 11 Abs. 2;
StPO/ZH 111;
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
