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OR 257a Abs. 2, OR 1, OR 18

ZMP 2024 Nr. 11: Besondere Vereinbarung von Nebenkosten. Schneeräumung.

30.10.2024 | MJ240027-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Haben die Parteien die Hauswartung und Gartenpflege vertraglich als Nebenkosten definiert, umfasst dies die Reinigung von gemeinschaftlichen Bau- und Umgebungsteilen als Ganzes. Dies gilt insbesondere auch für die Schneeräumung, denn nach allgemeinem Sprachgebrauch besteht kein Unterschied zur Reinigung schmutziger Flächen oder zur Entfernung von Laub. Dass die entsprechenden Leistungen nicht alle vom gleichen Anbieter erbracht werden, spielt keine Rolle.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

30.10.2024

MJ240027-L

OR 257a Abs. 2
OR 1
OR 18

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011