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OR 322 Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Schweizer Gastgewerbes (L-GAV)

AGer-Z 2024 Nr. 2: Einstufung in die massgebende Mindestlohnkategorie.

25.01.2024 | AH230082-L | Bezirksgericht Zürich | Arbeitsgericht
Details

Die Pflicht zur Einstufung ihrer Mitarbeitenden in die korrekte Mindestlohnkategorie gemäss L-GAV liegt bei der Arbeitgeberin. Sie trifft in diesem Zusammenhang eine umfassende Prüfpflicht. Bei der Einstufung hat sie alle Informationen, die ihr vorliegen, miteinzubeziehen und fehlende Informationen, bei entsprechenden Hinweisen, vom Mitarbeitenden einzufordern. Nimmt die Arbeitgeberin bei Unsicherheiten eine Einstufung in eine zu tiefe Mindestlohnkategorie vor, läuft sie Gefahr, die Differenz zum Mindestlohn nachzahlen zu müssen, sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Einstufung falsch war.

 

Bezirksgericht Zürich

Arbeitsgericht

Urteil

25.01.2024

AH230082-L

OR 322 Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Schweizer Gastgewerbes (L-GAV)

Berufung abgewiesen mit Urteil vom 24.03.2025, LA240011-O

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011