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OR 271, OR 97

ZMP 2025 Nr. 7: Schadenersatz wegen angeblich missbräuchlicher Kündigung.

10.04.2025 | MJ240013-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Erweist sich der Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter im Nachhinein als unwahr, kann dies zu Schadenersatzansprüchen führen, und zwar auch dann, wenn die Mieter die Kündigung nicht angefochten haben. Es genügt allerdings nicht, dass sich der Kündigungsgrund nicht verwirklicht hat. Entscheidend ist vielmehr, ob dieser im Zeitpunkt der Kündigung ernst gemeint und nicht bar jeder Erwartung war. Mittel zur Überprüfung des Wahrheitsgehalts des angegebenen Kündigungsgrundes ist die Aussageanalyse.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

10.04.2025

MJ240013-L

OR 271
OR 97

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011