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OR 271, OR 271a Abs. 1 lit. b, OR 261 Abs. 2 lit. a, OR 271a Abs. 3 lit. a
ZMP 2025 Nr. 12: (Ordentliche) Kündigung wegen wirtschaftlichen Eigenbedarfs.
13.05.2024
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MJ230036-L
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Bezirksgericht Zürich
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Mietgericht
Details
Der Umstand, dass die Vermieterin vor ihrer Kündigung mit der Mieterin Verhandlungen über eine Reduktion der Mietfläche zum Zwecke der Deckung des Bedarfs der Muttergesellschaft geführt hat, lässt die Kündigung nicht als unzulässige Änderungskündigung erscheinen und macht diese auch sonst nicht zur missbräuchlichen.
Im Kontext einer ordentlichen Kündigung ist es belanglos, dass die Vermieterin den Ausdruck «Eigenbedarf» in erkennbarer Weise für eine Kündigung im Interesse einer Muttergesellschaft verwendet hat, auch wenn ein solcher Bedarf nicht ausreichen würde, um am gesetzlichen Vertragsübergang beim Eigentümerwechsel eine Kündigung zu ermöglichen oder eine Sperrfrist zu durchbrechen.
Bezirksgericht Zürich
Mietgericht
Urteil
13.05.2024
MJ230036-L
OR 271
OR 271a Abs. 1 lit. b
OR 261 Abs. 2 lit. a
OR 271a Abs. 3 lit. a
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
