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ZPO 99 Abs. 1 lit. b.
AGer-Z 2025 Nr. 1: Sicherheit für die Parteientschädigung zufolge Zahlungsunfähigkeit bei zahlreichen Betreibungen.
05.02.2025
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AG240005-L
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Bezirksgericht Zürich
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Arbeitsgericht
Details
Bei 40 Betreibungen und zwei Konkursandrohungen innert 3 Jahren und einer noch offenen Betreibungssumme von über Fr. 300'000.– ist die Zahlungsunfähigkeit zu bejahen.
Bezirksgericht Zürich
Arbeitsgericht
Beschluss
05.02.2025
AG240005-L
ZPO 99 Abs. 1 lit. b.
Gegen diesen Beschluss wurde kein Rechtsmittel erhoben
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
