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ZPO 99 Abs. 1 lit. b.

AGer-Z 2025 Nr. 1: Sicherheit für die Parteientschädigung zufolge Zahlungsunfähigkeit bei zahlreichen Betreibungen.

05.02.2025 | AG240005-L | Bezirksgericht Zürich | Arbeitsgericht
Details

Bei 40 Betreibungen und zwei Konkursandrohungen innert 3 Jahren und einer noch offenen Betreibungssumme von über Fr. 300'000.– ist die Zahlungsunfähigkeit zu bejahen.

 

Bezirksgericht Zürich

Arbeitsgericht

Beschluss

05.02.2025

AG240005-L

ZPO 99 Abs. 1 lit. b.

Gegen diesen Beschluss wurde kein Rechtsmittel erhoben

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011