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OR 257f Abs. 3, ZPO 152 Abs. 2, StGB 179bis ff., ZGB 28, ZPO 157

ZMP 2025 Nr. 20: Ausserordentliche Kündigung wegen wiederholten nächtlichen Lärms (Schreie, Musik). Verwertbarkeit von Tonaufnahmen. Würdigung von Aussagen.

27.10.2025 | MJ250044-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Wiederholte nächtliche Lärmimmissionen bilden für gewöhnlich eine hinreichende Grundlage für eine ausserordentliche Kündigung wegen schwerer Pflichtverletzungen. Tonaufnahmen, die in den allgemeinen Räumen der Mietliegenschaft oder in den Nachbarwohnungen erstellt wurden, um die Immissionen zu beweisen, sind verwertbar.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

27.10.2025

MJ250044-L

OR 257f Abs. 3
ZPO 152 Abs. 2
StGB 179bis ff.
ZGB 28
ZPO 157

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011