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ZPO/ZH 54, ZPO/ZH 55, ZPO/ZH 84 Abs. 2

Unentgeltliche Prozessführung, Beurteilung der Erfolgsaussichten

29.04.2005 | AA040150 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

Im Rahmen der Verhandlungsmaxime ist es nicht Sache des Gerichtes, aufgrund eines Armenrechtsgesuches von Amtes wegen nach möglichen Anspruchsgrundlagen zu suchen, um die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Insofern, als von der gesuchstellenden Partei keine tatsächlichen Behauptungen aufgestellt wurden, kommt auch die richterliche Fragepflicht nicht zum Zuge (Erw. III/1.2).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

29.04.2005

AA040150

ZPO/ZH 54
ZPO/ZH 55
ZPO/ZH 84 Abs. 2

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011