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ZPO/ZH 54, ZPO/ZH 55, ZPO/ZH 84 Abs. 2
Unentgeltliche Prozessführung, Beurteilung der Erfolgsaussichten
29.04.2005
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AA040150
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Im Rahmen der Verhandlungsmaxime ist es nicht Sache des Gerichtes, aufgrund eines Armenrechtsgesuches von Amtes wegen nach möglichen Anspruchsgrundlagen zu suchen, um die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Insofern, als von der gesuchstellenden Partei keine tatsächlichen Behauptungen aufgestellt wurden, kommt auch die richterliche Fragepflicht nicht zum Zuge (Erw. III/1.2).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
29.04.2005
AA040150
ZPO/ZH 54
ZPO/ZH 55
ZPO/ZH 84 Abs. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
