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OR 271 f., OR 272, OR 273, OR 548 ff., ZPO 126

ZMP 2026 Nr. 12: Gemeinsamer Mietvertrag. Keine Sistierung des Kündigungsschutzverfahrens wegen pendenter Liquidation der einfachen Gesellschaft unter den Mitmietern.

27.08.2026 | MJ260025-L-Z2 | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Hat auf Mieterseite eine einfache Gesellschaft den Vertrag geschlossen, so kann eine Mitmieterin allein auf Kündigungsschutz klagen, muss aber ihre sich der Klage widersetzenden Mitmieter zusammen mit der Vermieterin auf Beklagtenseite einbeziehen. Parallel dazu kann eine Kündigung des Mietverhältnisses auch durch die Mieter im Rahmen einer Liquidation der einfachen Gesellschaft herbeigeführt werden. Eine Sistierung des Kündigungsschutzverfahrens allein im Hinblick auf ein paralleles Liquidationsverfahren kommt aber grundsätzlich nicht infrage, denn beide Prozesse sind dazu geeignet, den gemeinsamen Mietvertrag zu beenden, und das mietrechtliche Verfahren verspricht eine raschere Klärung.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Verfügung

27.08.2026

MJ260025-L-Z2

OR 271 f.
OR 272
OR 273
OR 548 ff.
ZPO 126

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011