Druckansicht

BV 32 Abs. 1, EMRK 6 Ziff. 2, StGB 70 ff., StGB 178, StPO/ZH 428 ff.

Kant. Beschwerdeverfahren - Ausschluss der Nichtigkeitsbeschwerde - Eintritt der (altrechtlichen) Verfolgungsverjährung in Ehrverletzungssachen - Unschuldsvermutung, Kostenregelung bei nichtverurteilendem Verfahrensabschluss (Verjährung)

19.05.2005 | AC040133 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§§ 428 ff. StPO/ZH. Kantonales BeschwerdeverfahrenAbweisung diverser prozessualer Anträge (Erw. 2).§ 428a lit. b aStPO/ZH. Ausschluss der NichtigkeitsbeschwerdeDie hier erwähnten Entscheide betreffend Anklagezulassung können auch nicht nachträglich auf dem Weg der Anfechtung des Erledigungsentscheides angefochten werden (Erw. 3.1).Art. 70 ff., 178 aStGB, §§ 428 ff. StPO. Eintritt der (altrechtlichen) Verfolgungsverjährung in EhrverletzungssachenBeginn und Berechnung der Verjährungsfrist nach dem Grundsatz des milderen Rechts, Eintritt der Verjährung, Nichteintreten auf die Anklage bzw. auf das gegen einen Freispruch erhobene Rechtsmittel (Erw. 3.2a-c).Art. 6 Ziff. 2 EMRK, Art. 32 Abs. 1 BV. Unschuldsvermutung, Kostenregelung bei nichtverurteilendem Verfahrensabschluss (Verjährung) im EV-VerfahrenEine Kostenauflage zulasten des Angeschuldigten mit der Begründung, dieser wäre bei Nichteintritt der Verjährung schuldig gesprochen worden, ist unzulässig, im Ehrverletzungsverfahren trägt insoweit der Ankläger das Kostenrisiko (Erw. 3.2d).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

-

Beschluss

19.05.2005

AC040133

BV 32 Abs. 1
EMRK 6 Ziff. 2
StGB 70 ff.
StGB 178
StPO/ZH 428 ff.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011