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StGB 285, StPO/ZH 395 Abs. 1 Ziff. 2
Frage der Geschädigtenstellung von Polizeibeamten beim Delikt der Gewalt und Drohung gegen Beamte, Legitimation zur Ergreifung eines Rechtsmittels
27.06.2005
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SB050136
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Strafkammer
Details
Obwohl der Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Beamte primär den Schutz der staatlichen Autorität bzw. das Funktionieren der staatlichen Organe schützt, sind die betroffenen Beamten auch als Geschädigte anzuerkennen und damit auch zum Ergreifen von Rechtsmitteln legitimiert. Dieser Entscheid ist heute, 2. August 2005, noch nicht rechtskräftig.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Strafkammer
Urteil
27.06.2005
SB050136
StGB 285
StPO/ZH 395 Abs. 1 Ziff. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
