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StPO/ZH 428, StPO/ZH 127, StPO/ZH 430b, StGB 42-44, StPO/ZH 127

Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde, Begriff des Obergerichts als erste Instanz, Natur des Anspruchs auf psychiatrische Begutachtung, Anspruch auf mängelfreies Gutachten

23.07.2005 | AC050034 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§ 428 revStPO/ZH. Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde, Begriff des Obergerichts als erster InstanzGegen Urteile und Erledigungsbeschlüsse des Obergerichts als erster Instanz ist die kantonale Nichtigkeitsbeschwerde nicht nur zulässig, wenn dieses anstelle des Geschworenengerichts zuständig ist, sondern immer dann, wenn das Obergericht als erste gerichtliche Instanz endgültig entschieden hat (Erw. II/1, wird voraussichtlich in ZR veröffentlicht). §§ 127, 430b StPO/ZH, Art. 42-44 StGB. Natur des Anspruchs auf psychiatrische BegutachtungAbgrenzung der bundesrechtlichen und der kantonalrechtlichen Begutachtungspflicht in Strafsachen. Ob im Hinblick auf die nachträgliche Anordnung von Massnahmen nach Art. 44 Ziff. 3 Abs. 2 StGB ein Gutachten einzuholen ist und wozu es sich zu äussern hat, beurteilt sich nach Bundesrecht (Erw. II/2). § 127 StPO/ZH. Anspruch auf mängelfreies GutachtenVorliegend kein mangelhaftes Gutachten im Sinne von § 127 StPO/ZH (Erw. II/3-6).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

23.07.2005

AC050034

StPO/ZH 428
StPO/ZH 127
StPO/ZH 430b
StGB 42-44
StPO/ZH 127

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011